| Heins |
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Drache |
| Mein Name ist Heins Drache, ich wurde 1997 von der Gasgemeinschaft als Maskottchen für die Initiative Brennwerttechnik ins Leben gerufen.Ich habe die ganze Aktion Brennwerttechnik der Gasgemeinschaft bis zum Mai 2001 begleitet. In dieser Zeit habe ich dazu beigetragen, dass der Anteil der Brennwerttechnik durch den Austausch von Alt-Geräten, Neubau von Heizanlagen sowie zusätzliche Förderung von 13% auf fast 35% gestiegen ist. In diesem Jahr ist die Förderung der Brennwerttechnik eingestellt worden, und ich sollte damit sterben und beerdigt werden. Aber es gibt doch noch Handwerker die mein Leben retten wollen. Sie wollen mich lustigen und putzigen Gesellen nicht einfach sterben lassen, sondern ich soll Sie und die Handwerker auch weiter begleiten und mit Informationen über die Heizung versorgen. Als Betreiber einer Heizungsanlage will ich Sie auf dieser Seite in lockerer Folge über die Neuerungen auf dem Heizungssektor informieren. Heizungsanlagen wird es mit Sicherheit noch lange geben. Ob die Brennwerttechnik irgendwann durch eine andere Technologie abgelöst wird, weiß ich heute noch nicht. Aber bis auf weiteres werde ich die Neuerungen sowie die Vorschriften um die Heizungsanlage hier vorstellen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, durch einen klick auf das Logo der einzelnen Hersteller oder Lieferanten (Menü-Punkt: "unsere Lieferanten"), sich auf deren Homepage zu informieren! Bis bald Euer und Ihr Heins Drache |
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| Hinweis für Heizungs-Betreiber |
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| Die neue Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen erwartet von jedem Betreiber einer Heizungsanlage, dass die Abgasverlustwerte bei Öl- und Gasfeuerungen ab dem 1.11.2004 eingehalten werden! |
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| Sollte Ihre Anlage die gesetzlich vorgeschriebenen Werte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erreichen, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an, damit wir dann gemeinsam nach einer guten und günstigen Lösung für Sie suchen können. | ||
Rufen Sie uns an oder schicken uns ein e-mail |
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| Abgasverlustgrenzwerte bei Öl- und Gasfeuerungen | |||||||
| - Stichtag | bis 31.12.82 errichtet | VO 96 muss eingehalten werden ab: | ab 01.01.83 errichtet | VO 96 muss eingehalten werden ab: | ab 01.01.88 FNL ab 03.10.90 errichtet oder geändert bis 31.12.97 | VO 96 muss eingehalten werden ab: | ab 01.01.98 errichtet |
| - NWL | |||||||
| 4 - 25 | 15 (4) | 1.11.01 | 14 (3) | 1.11.01 | 12 (1) | 1.11.04 | 11 |
| > 25 - 50 | 14 (4) | 1.11.01 | 13 (3) | 1.11.01 | 11 (1) | 1.11.04 | 10 |
| > 50 | 13 (4) | 1.11.01 | 12 (3) | 1.11.01 | 10 (1) | 1.11.04 | 9 |
| > 100 | 13 (4) | 1.11.99 | 12 (3) | 1.11.99 | 10 (1) | 1.11.04 | 9 |
Einstufungsmessung durch den Bezirksschornsteinfegermeister: