Gas ganz sicher

Die Sicherheitsinitiative des SHK-Handwerks

Auch Gasleitungen haben ihre kleinen Schwächen.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluß eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermieter obliegen darüber hinaus der Prüfungs- und Instandhaltungspflicht.


Unerlässlich: Die Dokumentation
Spätestens im Schadensfall muß vor Gericht dokumentiert werden, daß sachgerechte und regelmäßige der Hausgasleitung stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche Dritter entlasten.


Ihre Vorteile
  • Sicherheit für Familie und Mieter
  • Früherkennung von Schäden
  • Vermeidung hoher Sanierungskosten
  • Prüfung in gebäudespezifischen Intervallen
    (je nach Alter und Zustand alle 5 - 10 Jahre)


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